JENDEREK HÖRR | Rechtsanwälte
Kanzlei-Profil
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen, unter Einschluss internationaler Fallgestaltungen, neben der Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht die Gestaltung von Testamenten, auch im Bereich der Unternehmensnachfolge, die Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche und die Vertragsgestaltung. Wir betreuen internationale und mittelständische Unternehmen in einem Spektrum, das vom produzierenden Gewerbe und dem Internet-Versandhandel und Verlagswesen bis zum Bereich der medizinischen Versorgung reicht, ebenso wie Privatpersonen. Uns ist eine direkte und persönliche Betreuung unserer Mandanten wichtig, die höchste Anforderungen an Engagement und Qualität unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung stellen.
Kanzlei-Historie
Die Kanzlei wurde 1985 durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Walter Figel gegründet und seit 2010 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Jenderek fortgeführt. Herr Dr. Figel bleibt der Kanzlei in Bürogemeinschaft verbunden. Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr trat 2012 in die Kanzlei ein. Eine große Anzahl verschiedener Mandanten werden vor allem in den Bereichen Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren, Miet- und Pachtrecht, AGB-Recht, Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Insolvenzrecht, Internationales Privatrecht und in Fragen der Zwangsvollstreckung betreut. Seit 2004 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Patentanwalt Dipl.-Ing. K. Werner Blickle. Seit 2012 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Volker von Rauch.