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vonRAUCH | Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Rechtsanwalt und Dipl.-Ing.FH vonRauch berät und führt Prozesse mit den folgenden Schwerpunkten:

Grundstücksrecht
Baurecht
Architektenrecht
Maklerrecht
Gewerbemietrecht
WEG-Recht
Nachbarrecht
Vertragsrecht

Dabei steht die Gesamtbetrachtung der rechtlichen und fachtechnischen Aspekte für zielgerichtete Lösungen im Vordergrund.
Nehmen Sie für eine kostenlose telefonische Erstberatung, inwieweit Sie rechtliche Unterstützung benötigen, Kontakt auf. 



Leistungen für: 

Bauträger und Projektentwickler  


-Umfassende Beratung beim Grundstückserwerb und der Projektentwicklung, wie etwa bei der Grundstücksarrondierung, Sicherungen durch Dienstbarkeiten und Baulasten sowie allgemein bei Risiken aus dem Nachbarrecht, unter Einschluss von Fragestellungen im Baugenehmigungsverfahren, wie insbesondere nachbarschützende Vorschriften, Abstände, Baulasten, Bauplanungsrecht sowie Altlasten und Sanierung
-Beratung bei Gestaltung und Abschluss aller Verträge mit Projektbeteiligten, wie Planern, Ingenieuren, Bauunternehmen
- Beratung bei der Vertragsgestaltung mit Gewerbemietern, bei Immobilientransaktionen oder Bauträgerverträgen
 

Private Grundstückseigentümer, Erwerber und Veräußerer 


-Beratung und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistung beim Immobilienkauf und –verkauf,
-Vermietung von Immobilien, Gestaltung komplexer Gewerbemietverträge, Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche, insbesondere Instandhaltungskosten, Mietsicherheiten, Abwehr von Mietminderungen und Mietausfällen, Abwehr und Durchsetzung von Forderung bei Mietbeendigung und Mieterinsolvenz,
-Beratung und gerichtliche Durchsetzung bei nachbarrechtliche Streitigkeiten, insbesondere Dienstbarkeiten, Wegerechte und Baulasten
-Nutzungs- und Überlassungsverträge z.B. bei Solardächern
-Bei Verkauf oder Verwertung und Entwicklung von Grundstück, siehe oben „Bautrräger / Projektentwickler“.
 

Makler 


-Rechtsfragen bei Immobilienkauf und -vermittlung , die die Entwicklung und den Wert eines Objektes beeinflussen
(Grundstücksrecht, Grundbuch, Dienstbarkeiten, Mietverhältnisse, Kündigungsmöglichkeiten, Baugenehmigungen, Energiesanierung, etc.)
-Die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen, dabei insbesondere Fragen der Wiederrufsbelehrung, der wirksamen Beauftragung, Doppeltätigkeit, Reservierungsvereinbarung, Ursächlichkeit etc.
 

Architekten 


-Vertragsgestaltung für Planer, Generalplaner, Ingenieure, Projektsteuerer unter besonderer Berücksichtung der Honorargrundlagen nach HOAI
-Durchsetzungen und Abwehr von Honorar- und Mängelansprüchen,
-Deckungsumfang und -Abstimmung mit Haftpflichtversicherern,
-Baubegleitende Rechtsberatung bei der Bauüber-wachung, Problemstellungen der VOB/B, von der Nachtragsabwehr über gestörten Bauablauf bis zur Hinweispflichten und Baukostenüberschreitung
 

Bauherren und Bauunternehmen 


Gestaltung und Abschluss von Bauverträgen / Generalunternehmerverträgen sowie die baubegleitende Rechtsberatung von der Auftragsvergabe bis zur Abnahme und Mängelgewährleistung auf beiden Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer). Führung von Baubrozessen.
Häufige Fallgestaltungen: Nachträge und Leistungsumfang bei Detail- und Globalpauschalverträgen, Vereinbarung der VOB/B, Auftraggeberanordnungen, Behinderung, Bauhanderwerksicherung § 648 a BGB, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Insolvenz von Bauunternehmen und Handwerkern 

Hausverwalter und Wohnungseigentümer 


Strategien bei der Initiative, Durchsetzung und Abwehr von Eigentümerbeschlüssen einschließlich gerichtlicher Durchsetzung / Anfechtung

Beseitigung von Mängeln im Sonder- und Ge-meinschaftseigentum sowohl im Verhältnis Sondereigentum/ Gemeinschaftseigentum, als auch WEG/Bauträger oder Bauunternehmer

Jahresabrechung, Anfechtung und deren Abwehr

Gerichtliche Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gegen Miteigentümer

Beitreibung von Wohngeldforderungen, Insolvenz von Wohnungseigentümern  

Unternehmen außerhalb der Bau- und Immobilienbranche 


Unternehmen und deren Niederlassungen haben einen gemieteten oder in deren Eigentum stehen-den Sitz.
Die Beratung und Vertretung umfasst alle hiermit zusammenhängenden häufigen Fragen und Themen, wie insbesondere

das Gewerbemietrecht und Pachtrecht mit typischen Fragestellungen: Instandhaltungs- und In-standsetzungskosten, die Kündigungsstrategie bei Verletzung der gesetzlichen Schriftform und bei Untervermietung, Nebenkostenabrechnung, Mietnachträge, Ansprüche und Kostenvermeidungsstrategie bei Vertragsbeendigung,

die Erweiterung von Standorten und die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen

das Facility-Management